Brandschutztipps

Was kann ich zu meiner Sicherheit unternehmen, bevor es brennt?

  • In Bayern gilt seit 01.01.2018 auch für alle Bestandsbauten die sogenannte Rauchwarnmelder-Pflicht, geregelt in der Bayerischen Bauordnung insbesondere in Artikel 46 (4) BayBO
  • Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in
    – Schlafräumen
    – Kinderzimmern
    – Fluren, die aus Aufenthaltsräumen ins Treppenhaus oder Freie führen. (je Stockwerk)
  • Verantwortlich für den Einbau des Rauchwarnmelders  ist der Eigentümer, der Besitzer (z.B. Mieter) ist für den betriebsbereiten Zustand der Rauchwarnmelder verantwortlich.
  • Zusätzliche Informationen zum Brandschutz im Mietshaus finden Sie auch unter https://www.mietrecht.com/brandschutz/
  • Für weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht in Bayern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

sonstiges

Sinnvoll, zum Teil auch verpflichtend, ist im Privathaus auch ein Feuerlöscher (z.B. ein ABC-Pulverlöscher) und oder eine Löschdecke.

– Welcher Feuerlöscher ist für mich der geeignetste? –> zum Ratgeber

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